Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für IT-Fachkräfte aus dem Ausland
WecruIT bietet Klarheit und Orientierung in den vielschichtigen Regelungen und Anforderungen, die mit Aufenthaltsgenehmigungen, wie der Blauen Karte, Berufsanerkennung, Arbeitsvisa und Familienzusammenführung, verbunden sind. Nutzen Sie unser breites Expertenwissen, um den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Einholung aller notwendigen Dokumente, reibungslos zu gestalten.
Ein langfristiger Aufenthalt in Deutschland zum Arbeiten, Studieren oder zur Weiterbildung ist machbar. In vielen Fällen ist zuerst ein nationales Visum vonnöten, bevor man die relevante Aufenthaltsgenehmigung bei der verantwortlichen Ausländerbehörde einreichen kann. Doch gibt es auch Ausnahmen zu dieser Regel.
Die Genehmigung zum Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung oder das dazugehörige nationale Visum ist oftmals bestimmten Berufsfeldern vorbehalten und setzt meist ein konkretes Jobangebot voraus. Die Einwilligung der Bundesagentur für Arbeit ist häufig notwendig und kann abhängig vom Einzelfall mit oder ohne eine Vorrangprüfung gegeben werden. Bestimmte Ausnahmen von dieser Zustimmungsanforderung sind in der Beschäftigungsverordnung festgelegt.
Das Anerkennungsgesetz auf Bundesebene ermöglicht IT-Experten aus dem Ausland die Überprüfung der Äquivalenz ihres Abschlusses mit dem deutschen Standard. Das Verfahren zur Anerkennung stellt fest, ob Ihre potenziellen IT-Mitarbeiter über die nötigen Qualifikationen für eine Arbeit in Deutschland verfügen.
Im Zuge dieses Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die Qualifikationen des ITProfessionals den deutschen Berufsnormen gerecht werden.
WecruIT assistiert Ihnen bei der Einreichung eines Antrags für eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung und übernimmt alle behördlichen Anforderungen, um Ihnen ein Arbeitsvisum zu sichern. Treffen Sie eine fundierte Entscheidung und nutzen Sie unsere Beratung, um sich rechtlich abzusichern.
Die Terminologie rund um die Berufstätigkeit in Deutschland hat sich über die Jahre hinweg verändert. Früher sprach man oft von der “Arbeitserlaubnis”, doch heute ist dieser Begriff offiziell überholt. Mit Einführung des Zuwanderungsgesetzes 2005 trat anstelle der eigenständigen Arbeitserlaubnis der Aufenthaltstitel, der eine
Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung enthält. Es gibt insgesamt fünf unterschiedliche Kategorien von Aufenthaltstiteln:
1. Aufenthaltserlaubnis
2. Blaue Karte EU
3. Daueraufenthalt EU
4. Niederlassungserlaubnis
5. Visum
Mithilfe dieser Aufenthaltstitel ist es Personen gestattet, in Deutschland beruflich tätig zu sein.
Als Arbeitgeber ist es ratsam, die Chance zu ergreifen und hochqualifizierte ITSpezialisten aus Ländern außerhalb der EU, sogenannten Drittstaaten, nach Deutschland zu holen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat den Weg für qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland vereinfacht, wodurch Bürger aus Nicht-EULändern nun unkomplizierter in Deutschland als IT-Experten arbeiten können. WecruIT ist darauf ausgerichtet, IT-Fachkräfte, insbesondere aus der Türkei, mit Unternehmen in Deutschland zu vernetzen und sie umfassend zu unterstützen.
Gemeinsam können wir die Vorzüge des revidierten Einwanderungsrechts nutzen und talentierte IT-Profis aus dem Ausland nach Deutschland bringen. WecruIT ist Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner bei der Rekrutierung von Personal und der Navigation durch alle bürokratischen Prozesse.
Arbeitsvisum für IT-Fachkräfte: Ein reibungsloser Prozess
WecruIT ist Ihr zuverlässiger Begleiter bei der Anforderung eines Arbeitsvisums für IT-Experten aus dem Ausland. Insbesondere IT-Spezialisten aus der Türkei können von bestimmten aufenthaltsrechtlichen Regelungen profitieren, die im Rahmen des
EWG-Türkei Assoziierungsabkommens festgelegt sind. Trotz ihrer Einstufung als Drittstaatsangehörige können sie Aufenthaltsrechte erwerben, wenn sie den Kriterien dieses Abkommens entsprechen.
Laut dem Assoziierungsabkommen erhalten türkische IT-Profis ein Aufenthaltsrecht, sofern sie regulär in Deutschland arbeiten. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Nach einem Jahr regelkonformer Arbeit können sie die Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis beantragen und somit das Recht auf Aufenthalt beim aktuellen Arbeitgeber erhalten.
- Drei Jahre nach regelkonformer Beschäftigung beim selben Arbeitgeber steht es ihnen frei, sich für dieselbe Position oder in derselben IT-Branche bei jedem Arbeitgeber zu bewerben. Hierbei haben jedoch Fachkräfte aus EU-Ländern Priorität.
- Nach vierjähriger durchgehender Beschäftigung haben sie uneingeschränkten Zugang zu jeder IT-Position im Angestelltenverhältnis.
Das Team von WecruIT unterstützt Sie durch alle Phasen, damit Sie optimal von diesen speziellen Regelungen Gebrauch machen können. Unsere Experten helfen Ihnen, den administrativen Aufwand zu minimieren und das Arbeitsvisum effizient zu sichern. Gemeinsam erleichtern wir Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.